Buchhaltung Apotheke

für Apotheken



Buchhaltung für Apotheken

Eine Apotheke zu führen, bedeutet weit mehr als die Ausgabe von Medikamenten. Neben der Versorgung der Kunden spielen auch wirtschaftliche und rechtliche Aspekte eine zentrale Rolle – insbesondere die Apotheken-Buchhaltung. 


In der Pharmazie gelten spezielle Vorschriften, und Apotheken sind verpflichtet, zahlreiche steuerliche und betriebswirtschaftliche Anforderungen zu erfüllen. Ob Rezeptabrechnungen oder Lagerbewertung – schon kleine Fehler in der Buchhaltung können hohe Kosten verursachen. 


Damit Sie sich auf das Tagesgeschäft konzentrieren können, unterstützt Sie das Team von Steuerberater Sticher, spezialisiert auf Leistungen für Apotheken, bei einer professionellen und rechtssicheren Buchführung Ihrer Apotheke. Wir beraten Sie gerne!

Warum ist eine korrekte Buchhaltung für Apotheken unerlässlich?


Die Apotheken-Buchhaltung unterscheidet sich in vielen Punkten von der Buchhaltung anderer Betriebe. Der Handel mit Arzneimitteln, die Abrechnung mit Krankenkassen und spezielle steuerliche Vorgaben bergen viele Besonderheiten bei der Buchhaltung für Apotheken.


Der gesetzliche Rahmen für Apotheken unterliegt unter anderem den GoB (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung) sowie den Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) und der Abgabenordnung (AO). Diese schreiben es jedem Apotheker vor, eine vollständige Finanzbuchhaltung zu führen:

  • Klarheit & Übersichtlichkeit: Die Buchführungsdaten müssen strukturiert und verständlich sein, damit Dritte sie nachvollziehen können. 
  • Vollständigkeit: Alle Geschäftsvorfälle müssen lückenlos erfasst werden. 
  • Richtigkeit & Willkürfreiheit: Geschäftsvorfälle müssen tatsächlich stattgefunden haben und nachvollziehbar sein. 
  • Einzelbewertung: Jeder Vermögensgegenstand wird einzeln bewertet. 
  • Ordnungsmäßigkeit: Erfassung erfolgt zeitnah und in chronologischer Reihenfolge. 
  • Sicherheit: Unterlagen müssen ordnungsgemäß und sicher archiviert werden. 
  • Beleggrundsatz: Jede Buchung muss durch einen Beleg nachgewiesen werden.
Buchhaltung Apotheke: Ein Mann sitzt mit einem Laptop und Papieren an einem Schreibtisch.

Zusätzlich spielen bei der Buchhaltung für Apotheken die Abgabenordnung und das Umsatzsteuergesetz eine Rolle. Besonders relevant sind auch die Vorgaben der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form), wenn digitale Systeme genutzt werden.


Fehler in der Buchhaltung können finanzielle und betriebswirtschaftliche Folgen für Ihre Apotheke haben. Deswegen ist eine professionelle Steuerberatung, wie sie Steuerberater Sticher seinen Mandanten anbietet, sinnvoll. So können Sie sich sicher sein, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind – von der Buchhaltung bis hin zur Steuererklärung und Steuergestaltung.

Das sollten Apotheken bei der Buchhaltung beachten


Eine sorgfältige Buchhaltung ist für Apotheken essenziell, um den wirtschaftlichen Überblick zu behalten und die Besteuerung sowie steuerliche Pflichten korrekt zu erfüllen. Dabei geht es nicht nur um die Erfassung von Einnahmen und Ausgaben, sondern auch um die Einhaltung branchenspezifischer Vorschriften.


Zur Buchhaltung in der Apotheke gehören unter anderem:


  • Tägliche Kassenführung
  • Erfassung von Verkaufserlösen
  • Rezeptabrechnungen mit Krankenkassen und Apothekenrechenzentren
  • Verwaltung von Wareneingängen und Lagerbeständen


Dabei ist zu beachten, dass zwischen privat und gesetzlich versicherten Kunden differenziert werden muss, da sich die Abrechnungsmethoden unterscheiden. Ebenso müssen Rabatte, Skonti und Boni korrekt verbucht werden.


Apotheken unterliegen einer strengen Dokumentationspflicht. Alle Einnahmen und Verkaufserlöse müssen lückenlos erfasst und die entsprechenden Belege hinterlegt werden. Lagerbestände sind ebenfalls buchhalterisch korrekt zu führen, da sich Fehlbestände oder falsche Bewertungen direkt auf die betriebswirtschaftliche Planung auswirken können. 

Ohne Belege kein Nachweis – Besonderheiten in der Buchhaltung für Apotheken


In der Apotheken-Buchhaltung gilt: Ohne Beleg kein Nachweis – und ohne Nachweis keine ordnungsgemäße Buchführung in der Finanzbuchhaltung. Die sorgfältige Erfassung und Aufbewahrung von Belegen sind entscheidend, um steuerliche Pflichten zu erfüllen und finanzielle Transparenz zu gewährleisten.


Es gibt verschiedene Arten von Belegen, die Apotheken korrekt verbuchen müssen:


  • Fremdbelege: Eingangsrechnungen von Lieferanten, Apothekenrechenzentren oder Dienstleistern
  • Eigenbelege: Quittungen für den Eigenverbrauch oder private Entnahmen, beispielsweise für rezeptfreie Medikamente (die umsatzsteuerlich korrekt als unentgeltliche Wertabgabe erfasst werden müssen)
  • Notbelege: Ersatzbelege für fehlende Rechnungen, die den Geschäftsvorfall dokumentieren


Belege und Rezepte sind die Grundlage jeder steuerlichen Prüfung. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Belege beträgt in der Regel zehn Jahre. Dazu zählen Kassenberichte, Rechnungen, Rezeptabrechnungen und Wareneingangsbelege. 


Besonders wichtig ist die ordnungsgemäße Aufbewahrung von elektronischen Belegen, da diese nicht einfach ausgedruckt werden können, sondern eine digitale Archivierung notwendig ist. Die elektronische Archivierung muss den Anforderungen der GoBD entsprechen und revisionssicher erfolgen.

Tipps für eine effiziente Belegaufbewahrung


  • Belege digitalisieren: Durch den Einsatz eines Dokumentenmanagement-Systems (DMS) oder einer GoB-konformen Buchhaltungssoftware lassen sich Belege sicher und effizient verwalten. Idealerweise mit Belegbildern, da diese eine schnelle Zuordnung und eine sichere Dokumentation ermöglichen.
  • Belegablage systematisieren: Klare Kategorien, wie Eingangsrechnungen, Ausgangsbelege, Rezeptabrechnungen und Kassenbuch, helfen, den Überblick zu behalten.
  • Regelmäßige Belegprüfung: Monatliche Kontrollen verhindern Fehler und erleichtern die Buchhaltung.


Mit einer strukturierten Belegführung minimieren Sie den Aufwand bei der Buchführung. Zusätzlich behalten Sie Ihre Finanzen im Griff, optimieren die Besteuerung und minimieren steuerliche Risiken.


Buchhaltung Apotheke: Eine Person benutzt in einer Apotheke einen Taschenrechner.

Häufige Fehler in der Apotheken-Buchhaltung – und wie Sie diese vermeiden


Die Apotheken-Buchhaltung ist komplex und unterliegt zahlreichen steuerlichen und gesetzlichen Vorgaben. Wer typische Stolperfallen kennt und vermeidet, spart nicht nur Zeit, sondern auch Geld.

Typische Fehler in der Apotheken-Buchhaltung:


  • Falsche Erfassung von Rezeptabrechnungen: Apotheken rechnen regelmäßig mit Krankenkassen und privaten Kunden ab. Eine fehlerhafte Buchung kann zu Umsatzdifferenzen und falschen Steuerangaben führen.
  • Unsachgemäße Lagerbewertung: Viele Apotheken machen den Fehler, abgelaufene oder nicht mehr verkäufliche Medikamente nicht korrekt auszubuchen. Dies führt zu falschen Bestandswerten und kann sich negativ auf die betriebswirtschaftliche Planung auswirken.
  • Fehlerhafte Behandlung von Eigenverbrauch: Werden privat entnommene Medikamente oder Kosmetika nicht als Eigenverbrauch verbucht, kann es bei einer Betriebsprüfung zu Steuernachforderungen kommen.


Die Konsequenzen dieser Fehler sind nicht zu unterschätzen. Falsche Steuererklärungen können zu hohen Nachzahlungen, Bußgeldern oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen. 


Wie lassen sich diese Fehler vermeiden?


  • Sorgfältige Erfassung von Rezeptabrechnungen mit regelmäßigen Kontrollen
  • Digitale Kassenführung, um Barumsätze transparent zu dokumentieren
  • Regelmäßige Aktualisierung der Lagerbewertung
  • Korrekte Verbuchung des Eigenverbrauchs
  • Professionelle Unterstützung durch einen Steuerberater


Steuerberater Sticher hilft Ihnen dabei, Ihre Buchführungsdaten gesetzeskonform zu gestalten.


Steuertipps für die Buchhaltung in Apotheken – so sparen Sie bares Geld


Eine durchdachte Buchhaltung für Apotheken ist der Schlüssel, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen und finanzielle Spielräume zu schaffen. Mit der richtigen Strategie lassen sich Kosten senken, Investitionen gezielt planen und steuerliche Risiken minimieren. Machen Sie etwa von steuerlichen Vorteilen wie dem Investitionsabzugsbetrag (IAB), Sonderabschreibungen oder der steuerlichen Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) Gebrauch.


Steuerberater Sticher unterstützt Sie dabei mit Fachwissen und individuellen Lösungen – damit Ihre Apotheke wirtschaftlich bestens aufgestellt ist. Nutzen Sie die Chance und lassen Sie sich beraten!